Simon Starck - Präventions- und Interventionsbeauftragter
Präventionskonzept
Als christliches Internat sind wir davon überzeugt, dass jeder Mensch eine von Gott gegebene unantastbare Würde besitzt. Diese Würde zu bewahren und die uns Anvertrauten vor der Verletzung ihrer Würde zu schützen ist selbstverständlicher Teil unseres Auftrags. Daher gehört die Prävention jeder Form von Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Provenienz zu einem der Qualitätsmerkmale auch unserer Einrichtung.
Präventive Arbeit im Studienseminar versteht sich nicht als Angebot, sondern als Erziehungshaltung der pädagogischen Fachkräfte. Sie muss kontinuierlich wirken, Kinder/Jugendliche in ihren Kompetenzen stärken und ihre Autonomie fördern. Deshalb lässt sie sich nicht auf ein einmaliges Projekt beschränken, sondern ist nachhaltig in der alltäglichen Arbeit und Pädagogik des Internats integriert.
1. Ziele präventiver Arbeit
Prävention will Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeit stärken, um sie vor gewaltvollen Übergriffen und sexuellem Missbrauch zu schützen. Die Inhalte der Präventionsbausteine sind nicht nur im Zusammenhang mit sexueller Gewalt relevant, sie wirken selbstverständlich auch in vielen anderen Lern- und Lebensbereichen positiv, zum Beispiel bei der Entwicklung von positivem Selbstwertgefühl und Autonomie, der Verbesserung des Sozialverhaltens und des sozialen Klimas in der Gruppe, beim Konfliktmanagement sowie der Gewaltprävention. Somit tragen sie entscheidend zu einer guten und gesunden Entwicklung der Heranwachsenden bei.
Stärkung der Schülerpersönlichkeit
Die Seminaristen sollen im Lebensraum Internat in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden und wissen/erleben, dass sie einmalig und wertvoll sind, unabhängig von ihren schulischen Leistungen. Die Erwachsenen sind gefordert, sie in ihrer jeweiligen Eigenheit, ihrem Eigen-Sinn und ihrer Selbstbestimmtheit ernst zu nehmen, sich an ihren individuellen Ressourcen zu orientieren. Diese Form des Wahrgenommenseins und des Umgangs fördert ein gutes Selbstwertgefühl und ermöglicht den Heranwachsenden, sich ihrer eigenen Gefühle bewusst zu werden und sie benennen zu können. In präventiver Erziehungshaltung können Lehrkräfte klare Grenzen setzen, konstruktiv Kritik äußern und den Schülerinnen dabei helfen, eine gute Selbstwahrnehmung zu entwickeln. Ebenso wichtig ist die Reflexion von rollenspezifischen Verhaltensmustern, was bedeutet, dass keine Festschreibungen in Bezug auf das Geschlecht vorgenommen werden. Gleichzeitig ist es notwendig, Klischee verstärkende Erziehungspraktiken zu erkennen, zu reflektieren und gegebenenfalls zu ändern.
Offene Gesprächskultur
Eine offene Gesprächskultur in und zwischen allen hierarchischen Ebenen ist im Internatsalltag von entscheidender Bedeutung. Sie ermöglicht freie Meinungsäußerung, schafft Beziehung und Vertrauen zwischen allen Beteiligten und lässt Kritik zu. Auch Autoritäten dürfen hinterfragt werden. Offene Gesprächskultur impliziert die Selbstverständlichkeit, sich Unterstützung zu suchen, wenn etwas nicht alleine zu bewältigen ist. Dies gilt für alle Bereiche, u.a. für fachliche Fragen, Probleme, Konflikte, Mobbing. Heranwachsende sollen lernen, dass die Inanspruchnahme von Hilfe kein Zeichen von Schwäche ist, sondern vielmehr von Mut und Klugheit zeugt.
So erleben die Seminaristen ein Umfeld, in dem sie bei Gewaltanwendung oder sexuellem Missbrauch einen Weg finden können, sich einer Person ihres Vertrauens mitzuteilen.
Des Weiteren ist es nötig, dass Kinder und Jugendliche zwischen guten und schlechten Geheimnissen unterscheiden lernen und erkennen, dass aufgezwungene Geheimnisse oder Geheimnisse, die ihnen ein ungutes Gefühl geben, weitergesagt werden dürfen.
Respektvoller Umgang und gutes Gemeinschaftsklima
Zu den Leitzielen des Studienseminars gehört die Förderung eines vertrauensvollen und belastbaren Gemeinschaftsklimas sowie des respektvollen Umgangs miteinander, was sowohl den verbalen wie nonverbalen oder körperlichen Bereich umfasst. Die pädagogischen Fachkräfte verfügen über eine angemessene Sprachfähigkeit, auch bei Konflikten, kennen ihre nonverbalen Ausdrucksformen und achten auf ein klares Nähe-Distanz-Verhältnis. Sie nehmen in Bezug auf sexistische Verhaltensweisen und Sprüche deutlich ablehnende Standpunkte ein.
VERANTWORTUNGSVOLLER UMGANG BEI DER DIGITALEN MEDIENNUTZUNG
Im Studienseminar gibt es teamintern und mit den Seminaristen feste Vereinbarungen zur präventiven Mediennutzung (siehe 6.2. Grundsätze und Regeln zum Umgang mit Social Media, Internet, Handys, Filme, Spiele, etc. im Studienseminar).
Medienkompetenz der Betreuungspersonen ist eine wichtige Voraussetzung für den Schutz der Seminaristen. Die Präfekten stehen für einen positivem Umgang mit den digitalen Medien, wissen um die Funktion, welche das Internet – und vor allem soziale Netzwerke – für die Seminaristen haben können und weisen die Seminaristen präventiv und situativ auf entsprechende Risiken und Gefahren bei der Nutzung hin (z. B. fremde Bekanntschaften im Netz, Privatsphäre und Datenschutz). Die Offenheit im Umgang mit den digitalen Medien soll mögliche Hemmschwellen bei Seminaristen senken, damit sie sich im Bedarfsfall den Präfekten anvertrauen, wenn sie etwas im Internet erleben, was sie belastet.
Soziale Medien gehören zur Privatsphäre der Jungen. Das Studienseminar hält die Eltern der Seminaristen an, regelmäßige über die digitale Mediennutzung mit ihren Söhnen zu sprechen und in regelmäßigen Abständen diese zu kontrollieren z. B. Chatverläufe, um ihrer Sorgepflicht gerecht zu werden.
DROGENPRÄVENTION UND -AUFKLÄRUNG
Junge Menschen in Deutschland geraten immer früher in Kontakt mit teils illegalen Drogen. So veröffentlichte im Januar 2023 die Frankfurter Goethe-Universität unlängst das aktuelle Ergebnis ihrer jährlichen Schulbefragung, bei welcher sich zeigte, dass die Abstinenzquote, die 2020 noch bei einem von Höchstwert 45 Prozent gelegen hatte, im vergangenen Jahr auf 36 Prozent gefallen ist. Nur gut ein Drittel der Jugendlichen gab damit an, im Vormonat der Befragung weder legale noch illegale Drogen konsumiert zu haben.
Hauptsuchtmittel, neben Snooze (Snus), Zigaretten und Alkohol, ist dabei immer noch Cannabis. Mittlerweile hält aber auch der Konsum von synthetischen Cannabisprodukten, (wie z. B. HHC) bzw. bestimmten Liquids für E-Zigaretten (z. B. Baba-L) aber auch der Missbrauch von Lach- und Butangas durch das sogenannte „Schnüffeln“, vermehrt Einzug in das Alltagsleben. Diesem gesellschaftlichen Phänomen treten wir im Studienseminar St. Michael mit Aufklärung und Prävention entgegen.
Unsere Kinder und Jugendlichen im Internat werden durch die Präfekten wie auch durch extra geschultes, externes Personal auf die Gefahren von Rausch- und Suchtmitteln hingewiesen. Dabei sind Veranstaltungen durch externe Kooperationspartner, wie z. B. der Caritas-Drogenberatungsstelle, von enormer Wichtigkeit, da unsere Jugendlichen auch aus einer gewissen Anonymität heraus betreffende Fragen an die Vortragenden stellen können. Auf der anderen Seite können die Jungen von der auf Vertrauen basierenden Beziehungsarbeit mit den Pädagogen im Internat profitieren. Diese bietet die Grundlage für Aufklärungs- und Präventionsarbeit – auch in einem kleineren Kreis.
GRUNDSÄTZE UND REGELN ZUM UMGANG MIT SOCIAL MEDIA, INTERNET, HANDYS, FILMEn, SPIELEn, ETC. IM STUDIENSEMINAR
a) Allgemeiner Umgang mit Social Media etc.
Der verantwortliche Umgang mit den neuen sozialen Medien ist uns sehr wichtig. Dabei sind in jedem Fall die Persönlichkeitsrechte zu wahren, das sind hier vor allem das Recht der persönlichen Ehre, das Recht am eigenen Bild, das Recht am gesprochenen Wort, das Recht am geschriebenen Wort und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Das Seminar weist Eltern ausdrücklich darauf hin, dass sie für die Benutzung und Inhalte des Handys, bzw. anderer elektronischer Geräte (z.B. Tablet, Laptop, Computer) ihres Sohnes verantwortlich sind und entsprechend Inhalte und Verwendung der Geräte regelmäßig überprüfen müssen. Das Seminar darf nur im Verdachtsfall die Geräte der Seminaristen überprüfen, wird dies gegebenenfalls auch tun und beim Auffinden nicht erlaubter bzw. illegaler Inhalte Meldung an die staatliche Heimaufsicht, das Jugendamt und ggf. an die Polizei machen.
Das durch die neuen mobilen Geräte möglich gewordene Mitschneiden und Dokumentieren von Bild und Ton, das nicht mit den Akteuren vorher abgesprochen und genehmigt ist, ist für uns kein respektvoller Umgang und deshalb streng verboten. In gravierenden Fällen wird die Nichtbeachtung dieses Verbots zur Anzeige gebracht.
b) Social Media-Plattformen
Freundschaften via Facebook und anderer Plattformen zwischen Angestellten des Studienseminars und Seminaristen werden nicht angenommen und geteilt.
c) Messenger-Dienste, mobile Kommunikation
Kommunikationsforen wie WhatsApp, Threema, Telegram, Wire, SIMSme, Twitter und weitere Messengerdienste werden nicht von Angestellten des Studienseminars mit einzelnen Jugendlichen und Schutzbefohlenen gepflegt. Diese Art Kommunikation darf ausschließlich über den Messengerdienst „Signal“ nur zur Gruppenkommunikation genutzt werden, vorausgesetzt die teilnehmenden Jugendlichen sind mindestens 13 Jahre alt.
Der vertrauensvolle Umgang mit privaten Daten, insbesondere mobiler Telefonnummern, hat hohe Priorität. Das nicht genehmigte Herausgeben von privaten Kontaktdaten ist zu unterlassen. Dies dient dem Persönlichkeitsschutz aller im Studienseminar wirkenden Personen.
Kommunikationsformen via Skype, FaceTime oder weitere dieser Formen nutzen wir nicht zur Kommunikation mit Seminaristen.
Per E-Mail versendete Nachrichten werden nur an direkte Gesprächspartner verschickt. Zur Gruppenkommunikation werden die Adressen – bei sich bisher unbekannten Personen und nicht zu einer Gruppe (Gremium) zugehörigen Personen – in BCC (Blind Carbon Copy; „Blindkopie“) verschickt.
d) Fotos, Videos und Tonaufnahmen
Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene veröffentlichen Schnappschüsse, Videos und Tonaufnahmen oft schnell und unüberlegt in den sozialen Medien, ohne die Abgelichteten / Aufgenommenen um Erlaubnis zu fragen oder über mögliche Konsequenzen nachzudenken.
Um die Persönlichkeitsrechte zu sichern, werden Maßnahmen auf zwei Ebenen getroffen:
· das Seminar betreffend:
Es werden keine Fotos, Videos oder Audiomitschnitte von Seminaristen veröffentlicht von denen kein schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Es werden keine Dateien veröffentlicht, die jemanden bloßstellen oder die missbraucht werden könnten (z. B. Fotos in Badebekleidung oder Schlafanzug).
· den Umgang der Seminaristen untereinander und mit anderen Personen betreffend:
Es dürfen keine Fotos von Seminaristen und Angestellten des Hauses gemacht werden, wenn diese das nicht wollen.
Es dürfen keine Bild-, Ton-, oder Textdateien ohne Erlaubnis der betreffenden Person weitergegeben oder veröffentlicht werden.
Auf Verlangen einer betroffenen Person muss die entsprechende Datei sofort gelöscht werden.
e) Filme und elektronische Spiele
Für die Kinder- und Jugendarbeit gilt das Jugendschutzgesetz, d. h. es dürfen im Seminar keine Filme gezeigt und angeschaut werden, die nicht die entsprechende Altersfreigabe haben.
Pornographische, rassistische, sexistische, aufhetzende, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Filme dürfen im Studienseminar nicht gezeigt werden. Das Anschauen solcher Filme, ebenso das Spielen von Video- / Computer- / Onlinespielen mit den genannten Inhalten ist nicht erlaubt und ggf. zu unterbinden. Entsprechende Filme und Spiele, bzw. Abspielgeräte werden sofort eingezogen und den Eltern übergeben mit der Aufforderung, die Geräte und Filme / Spiele den Seminaristen nicht mehr mit ins Seminar zu geben.
Jegliche Filme und Spiele, die selbst ins Seminar mitgebracht werden, müssen vor Benutzung der Seminarleitung zur eventuellen Freigabe vorgelegt werden.
Die Seminarleitung teilt diese Regeln Eltern, Seminaristen und Mitarbeitern mit. Die Seminarleitung greift ein, wenn sie von Verstößen Kenntnis erlangt.
2. Krisenleitfaden bei physischer und psychischer Gewalt
Wo immer Menschen zusammenleben gibt es Meinungsverschiedenheiten und Konflikte. Dabei können trotz aller pädagogischer Vorsorge gewaltvolle Prozesse entstehen, die die Integrität einer Person im Studienseminar verletzten (z. B. durch verbale Drohungen, Einschüchterung, Diskriminierung, Schikanen, Erpressung, Mobbing, körperliche Gewaltanwendung).
Vorgehensweise bei Gewaltanwendung …
durch einen Seminaristen oder eine Seminaristen-Gruppe:
Betroffener meldet Vorfall mit den entsprechenden Fakten der/dem zuständigen PräfektenIn oder VertrauenspräfektenIn.
Maßnahmen der/des PräfektenIn:
- Feststellung der beteiligten Personen und Bewertung der Intensität des Vorfalls und Einschätzung der benötigten Hilfe und sofortigen Schutzmaßnahmen.
- Dokumentation des Vorkommnisses und umgehende Information an die Präfektenkonferenz und bei Bedarf Beratung über das weitere Vorgehen mit dem Seminardirektor.
Erörterung pädagogischer Maßnahmen (Einbeziehung der Gruppensprecher oder des Seminarsprechers, Gruppengespräch, Information an die Eltern) und disziplinarischer Konsequenzen und Folgemaßnahmen (falls nötig Jugendamt, Psychologe, Erziehungsberatungsstelle).
durch eine/einen MitarbeiterIn des Hauses:
Betroffener meldet Vorfall mit den entsprechenden Fakten dem Seminardirektor
Maßnahmen des Seminardirektors:
- Bewertung der Intensität des Vorfalls und Einschätzung der benötigten Hilfe und sofortigen Schutzmaßnahmen.
- Gespräch mit der/dem MitarbeiterIn – Einholung seiner Stellungnahme.
- Dokumentation des Vorkommnisses.
- umgehende Prüfung des Sachverhalts mit entsprechenden pädagogischen, disziplinarischen und/oder arbeitsvertraglichen Konsequenzen.
- Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten.
3. Prävention und Krisenleitfaden bei sexueller Gewalt
Regelungen für die Mitarbeiter im Studienseminar St. Michael
Im Bewerbungs- und Anstellungsverfahren informieren wir die BewerberInnen über die Standards unserer Einrichtung zur Problematik sexualisierter Gewalt.
Die Problematik sexualisierter Gewalt gegen Schutzbefohlene, unsere Regeln zum Umgang mit der Problematik und unsere Verhaltenskodizes werden im Bewerbungsgespräch, im Anstellungsverfahren und in der Einarbeitungsphase thematisiert.
- Im Studienseminar St. Michael dürfen keine Personen eingesetzt werden, die bereits rechtskräftig wegen Handlungen nach dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs verurteilt wurden.
- Von allen haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitern sowie vor jeder Neuanstellung ist deshalb ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach §30a BZRG anzufordern und sodann regelmäßig alle fünf Jahre vorzulegen. Die Kosten für die erstmalige Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses im Rahmen einer Einstellungsbewerbung trägt der Bewerber. In allen anderen Fällen trägt die Einrichtung die Kosten.
- Das Thema „Nähe und Distanz“ wird in unserer gesamten Einrichtung durch die Seminarleitung eingebracht, mit den Mitarbeitern pädagogisch reflektiert und in alltagstauglichen Anleitungen konkretisiert.
- Mitarbeiter- und Personalentwicklungsgespräche bieten die Möglichkeit, die Problematik sexualisierter Gewalt, die eigene professionelle Rolle bei der Arbeit mit Schutzbefohlenen und Fragen wie das Nähe-Distanz-Verhältnis regelmäßig wieder zu thematisieren.
- Der Träger bzw. die Seminarleitung stellt den MitarbeiternInnen auf deren Verlangen Möglichkeiten der regelmäßigen Teamberatung und Supervision durch externe Fachkräfte zur Verfügung.
- Die Einrichtung fördert regelmäßige Fortbildungen zum Thema sexualisierter Gewalt für die MitarbeiterInnen. Diese sollen dazu dienen, das Wohl der jungen Menschen stets zum Mittelpunkt der Arbeit zu machen, Vorkehrungen zur Vermeidung von Straftaten zu treffen und Seminaristen, Erziehungsberechtigte sowie Mitarbeiter angemessen über die Problematik sexualisierter Gewalt und den Umgang mit derselben aufzuklären.
DIENSTANWEISUNG ZUR WAHRUNG EINER FACHLICH ADÄQUATEN BALANCE ZWISCHEN NÄHE UND DISTANZ DURCH PÄDAGOGISCHE MITARBEITER/MITARBEITERINNEN IM KONTAKT MIT KINDERN, JUGENDLICHEN UND JUNGEN ERWACHSENEN IM STUDIENSEMINAR ST. MICHAEL
Nähe und Distanz in der Arbeit mit den Schutzbefohlenen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer Persönlichkeitsentwicklung umfassend zu fördern und sie bei der Entfaltung ihrer Begabungen bestmöglich zu unterstützen, ist das Ziel der Bildungs- und Erziehungsarbeit im Studienseminar St. Michael.
Dies kann nur in einer Atmosphäre der gegenseitigen Wertschätzung und Anerkennung, der Achtung und des Respekts geschehen. Wo Gewalt, insbesondere sexualisierte Gewalt, das Wohl und die Sicherheit der Heranwachsenden gefährdet oder verletzt, widerspricht das dem genannten Ziel unseres Hauses in radikaler Weise. Die systematische Fortentwicklung von Präventions- und Interventionskonzepten gehört deshalb zu den Qualitätsstandards unseres Hauses.
Eine gute, vertrauensvolle Beziehung gilt als notwendige Voraussetzung, damit sich Kinder und Jugendliche positiv entwickeln können! Für diese Beziehungsgestaltung braucht es jedoch gewisse Regeln. Ziel einer professionellen Beziehungsgestaltung ist die Balance zwischen Nähe und Distanz und ein klarer Umgang mit Grenzen. Es geht nicht darum, Zuneigung und Körperkontakt zu verteufeln, sondern Grenzen zu achten!
Die professionelle Nähe definiert sich durch ein reflektiertes, abgestimmtes, gemeinsames Handeln und die damit verbundene Distanz, die die Schutzbefohlenen für ihr geschütztes Erleben benötigen. Nach der UN-Kinderrechtskonvention sowie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) des achten Sozialgesetzbuch (SGB) und dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) hat jedes Kind und jeder Jugendliche unter anderem sowohl ein Recht auf Schutz, Hilfe, Zuverlässigkeit, Unterstützung bei der Verarbeitung von Erlebnissen und Emotionen, Förderung und Begleitung als auch ein Recht auf körperliche und sexuelle Unversehrtheit.
Es ist die Aufgabe der verantwortlichen Erwachsenen, die erforderliche Nähe und die professionelle Distanz auf einem hohen Fachniveau zu regulieren.
Die folgende Dienstanweisung dient vornehmlich dem Schutz der Schutzbefohlenen, indem sie übergriffige Verhaltensweisen verhindert oder zumindest wesentlich erschwert. Durch die größere Handlungssicherheit im Umgang mit den Schutzbefohlenen dient diese Dienstanweisung aber auch den berechtigten Interessen grundsätzlich aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Studienseminar. Wird von einer der Anweisungen und Vereinbarungen aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies im Team, bzw. mit der Leitung abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist eine Einvernehmlichkeit beider Seiten über das sinnvolle und nötige Abweichen von der betreffenden Schutzvereinbarung!
Alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind verpflichtet,
- den Schutzbefohlenen gegenüber jederzeit auf eine wertschätzende Sprache zu achten, insbesondere (ab-)wertende Kommentare und Aussagen zur Person und deren Aussehen bzw. Auftreten zu unterlassen,
- die individuellen/kulturellen Schamgrenzen und das Recht der Schutzbefohlenen auf (sexuelle) Selbstbestimmung zu achten,
- die Zimmer der Seminaristen als deren Privatsphäre zu betrachten, die nur im Rahmen der pädagogischen Arbeit zu betreten sind,
- das Prinzip der unverschlossenen Tür zu beachten, d.h. Räume, in denen sie sich mit Schutzbefohlenen befinden, nicht abzuschließen, sodass diese jederzeit von außen durch Dritte geöffnet werden können,
- Bevorzugungen oder Benachteiligungen, Belohnungen oder Bestrafungen grundsätzlich mit dem Team abzusprechen (z. B. Sonderregelungen, Geschenke und die Übertragung und Vergütung von privaten Dienstleistungen an Jugendliche oder junge Erwachsene),
- die Annahme von Geld-/Sachgeschenken von Schutzbefohlenen und ihren Familien sind im Team abzusprechen,
- prinzipiell keine Geschenke und Aufmerksamkeiten im eigenen Namen an Schutzbefohlene zu geben, sondern nur im Namen des Teams bzw. des Seminars,
- Schutzbefohlene keinesfalls in den Privatbereich (Wohnung, Haus, Garten, Hütte, etc.) mitzunehmen, einzuladen oder zu beherbergen,
- im Kontakt mit den Schutzbefohlenen alle Handlungen mit sexualbezogenem Charakter (z. B. Küsse, Berührung von Genitalien) sowie sexuelle Reden (z. B. sexuell getönte Kosenamen oder sexistische „Witze“) zu vermeiden,
- die eigene Sexualität oder sexuelle Biographie nicht zum Thema mit Schutzbefohlenen zu machen,
- verbale Aggressivität oder sexuelle Entwertungen zu vermeiden,
- Körperkontakt ohne klare fachliche Indikation zu vermeiden,
- das Prinzip zu wahren, dass der Impuls zu körperlicher Nähe immer vom Schutzbefohlenen ausgeht,
- über versehentliche Berührungen von Schutzbefohlenen im Genitalbereich das Team/den Präventionsbeauftragten zu informieren (schriftl. Notiz),
- jegliche medizinische Behandlung von Schutzbefohlenen zu unterlassen, die über notwendige Maßnahmen der Ersten Hilfe hinausgehen,
- auch bei Erste-Hilfe Maßnahmen die Intimsphäre der Schutzbefohlenen soweit wie möglich zu achten,
- keine Medikamente an Schutzbefohlene zu verabreichen, sofern dies nicht im Auftrag oder mit vorherigem Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten geschieht,
- während ihrer Tätigkeit darauf zu achten, dass sie keine Kleidung tragen, die zu einer Sexualisierung der Atmosphäre beitragen kann (z. B. sexuell aufreizende Freizeitkleidung, die viel Haut sichtbar werden lässt oder die Genitalien abzeichnet),
- keine grenzverletzende/gewalttätiger Umgangsweisen und / oder eine sexualisierte Atmosphäre der Schutzbefohlenen untereinander zu gestatten oder zu unterstützen,
- für die Aufnahme und Speicherung von Daten (Schriftstücke, Fotos, …) die Grundsätze und Regelungen zum Umgang mit den (neuen) Medien des vorliegenden Schutzkonzepts zu beachten,
- keine privaten Telefonate mit Schutzbefohlenen zu führen,
- mit den Schutzbefohlenen keine Geheimnisse zu haben oder zu teilen,
- Verwandtschaftsverhältnisse und Privatbeziehungen/-kontakte zu betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und/oder deren Familien dem Team umgehend offenzulegen,
- private Kontakte zu Eltern und Erziehungsberechtigten der Schutzbefohlenen zu unterlassen, ebenso keine Freundschaften und Kontakte in sozialen Netzwerken zu pflegen,
- jegliche Angebote einer vergüteten Tätigkeit durch die Eltern, Kinder und Jugendlichen abzulehnen (z. B. zusätzliche Förderung einzelner Jugendlicher),
- auf die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen zu achten und die Nichtbeachtung durch Schutzbefohlene ggf. zu sanktionieren,
- im Falle von Verstößen von Kollegen/Kolleginnen gegen diese Dienstanweisung diese im Team bzw. gegenüber der Einrichtungsleitung zu benennen und Möglichkeiten eines weiteren Vorgehens zu reflektieren.
Näheres zu dieser Dienstanweisung ist in einer vom pädagogischen Team gemeinsam erstellten, verbindlichen Verhaltensvereinbarung geregelt.
SEXUELLE GEWALT DURCH MITARBEITENDE
Eine Vermutung oder ein Verdacht, dass Missbrauch stattfindet oder stattgefunden hat, kann sich gegen alle Personen richten, die mit den in unserer Einrichtung betreuten jungen Menschen befasst sind. Für alle Mitarbeitenden steht an erster Stelle die Pflicht, den Schutz der Schutzbefohlenen zu gewährleisten. Alle Informationen und insbesondere Namen werden aus Gründen des Opfer- und Täterschutzes streng vertraulich behandelt.
- Jeder Schutzbefohlene, der einen Vorwurf sexualisierter Gewalt äußert oder eine Beobachtung mitteilt, muss ernst genommen werden. Er bedarf der Unterstützung und Begleitung von Beginn der Mitteilung an.
- Man sollte sich folgende Fragen beantworten:
−Was ist am potentiellen Opfer aufgefallen (körperliche Symptome, Verhalten usw.)?
−Was wurde wann und wie mitgeteilt (persönlich, schriftlich, anonym, über Dritte)?
−Was lösen die Beobachtungen beim Informierten aus? - Die Dokumentation der Beobachtungen mit Namen, Datum, Ort und Uhrzeit ist wichtig (z. B. für eine spätere Beweisführung) und verhindert, dass Details verwischt oder verwechselt werden.
- Bei der Dokumentation ist darauf zu achten, dass konkrete Beobachtungen oder Gehörtes beschrieben, benannt und deutlich von eigenen Interpretationen getrennt werden. Wahrnehmungen sollten möglichst detailgenau geschildert werden.
- Man sollte bedenken, ob es nicht auch andere Erklärungsmöglichkeiten für das Verhalten des Schutzbefohlenen bzw. des Mitarbeiters gibt.
- Mitarbeitende, die einen Verdacht hegen, sind verpflichtet, dies der/dem Missbrauchsbeauftragten unverzüglich mitzuteilen, die/der alle entsprechenden Maßnahmen ergreift. Bei Minderjährigen sind, sobald sich Vermutungen verdichten, die Eltern ins Vertrauen zu ziehen.
- In Gesprächen sollten nicht die Vermutungen als Missbrauch interpretiert, sondern zunächst einzelne Verhaltensweisen des Verdächtigten problematisiert werden.
- Man sollte sich klar machen, dass ein missbrauchender Mitarbeitender ein Gerüst von Erklärungen und Rationalisierungen aufstellen wird, wenn er von Anschuldigungen oder Vermutungen erfährt, um die Beobachtungen zu entkräften. Die Behauptungen sind in jedem Fall genau zu prüfen.
- Sollte sich der Verdacht erhärten, muss der Schutz des Schutzbefohlenen sichergestellt und der Kontakt zwischen dem Verdächtigen und dem mutmaßlichen Opfer umgehend unterbrochen werden, bis es zur Klärung des Verdachts oder Vorwurfs kommt.
- Die Betroffenen sind zu hören und bei minderjährigen die Eltern des mutmaßlichen Opfers zu unterrichten.
- Sollte sich der Verdacht bestätigen, ist der Mitarbeiter sofort vom Dienst zu suspendieren und arbeitsrechtliche Konsequenzen sind einzuleiten.
- Das Hinzuziehen externer Fachkräfte ist anzuraten.
- Ggf. müssen auch nicht unmittelbar Betroffene Schutzbefohlene, Eltern sowie Mitarbeiter durch Hilfestellungen (Vertrauenspersonen, externe Fachkräfte) unterstützt werden.
- Weitere Schritte sind je nach Fall mit fachkompetenten Stellen zu erörtern.
- Das gesamte Überprüfungs- und Aufklärungsverfahren wird sorgfältig dokumentiert.
- Die Seminarleitung ist bei einem Vorfall sexualisierter Gewalt zur Information der Aufsichtsbehörden (Erzbischöfliches Ordinariat München, staatliche Stellen, Jugendamt), zur Einschaltung der Staatsanwaltschaft und aktiven Mitwirkung an der Aufklärung des Vorfalls verpflichtet.
- Für den Kontakt zur Presse ist die Seminarleitung zusammen mit der/dem Missbrauchsbeauftragten zuständig. Vor Ort wird schnellstmöglich eine Pressemitteilung formuliert, auf die bei Anfrage verwiesen wird. Im Interesse des Opferschutzes ist darauf zu achten, die Informationen auf das Notwendigste zu beschränken.
SEXUELLE GEWALT DURCH SCHUTZBEFOHLENE
Es darf in unserer Einrichtung keine sexualisierte Gewalt durch Andere geben. Dies gilt nicht nur zwischen Mitarbeitern und den ihnen anvertrauten Schutzbefohlenen, sondern auch für Seminaristen. Die Vorgehensweise bei Vermutungen und Verdacht gegen Täter aus dem Kreis der Schutzbefohlenen ist mit den oben geschilderten Fällen identisch.
VORGEHEN BEI SEXUELLER GEWALT IM STUDIENSEMINAR
Sexualisierte Gewalt kann bei den Opfern irreparable körperliche und seelische Schäden verursachen. Auch Grenzverletzungen und Übergriffe, die nicht zur Strafverfolgung führen, können gravierende seelische Verletzungen hervorrufen und Vorstufe zu strafrechtlich relevanter Gewalt sein. Deshalb ist alles zu unternehmen, solche Taten zu verhindern. Sollte sich dennoch der Verdacht einer Tat erhärten oder tatsächlich eine Tat geschehen, gilt das im Folgenden dargestellte Regelwerk. Dieses Vorgehensschema bildet die Grundlage für die einzelnen Schritte, die im Falle eines Verdachtes auf Missbrauch innerhalb unserer Einrichtung zu erfolgen haben.
Die Prüfung erfolgt durch den Seminardirektor und die/den Missbrauchsbeauftragten. Die Dokumentation wird bei der/dem Missbrauchsbeauftragten archiviert. Ist der Seminardirektor Beschuldigter, erfolgt die Prüfung durch die/den Missbrauchsbeauftragten der Erzdiözese München und Freising. Im Falle eines begründeten Vorwurfs wird der/die Beschuldigte von den zuständigen Autoritäten des Erzbischöflichen Ordinariats bis zur endgültigen Klärung vom Dienst suspendiert.
ERWIESENE SEXUELLE GEWALT
- Die Leitung muss klarstellen, dass sie die „Macht“ hat, übergriffige Schutzbefohlene in ihre Schranken zu weisen. Erst dadurch kann die Gefahr gravierender psychischer Folgen für den betroffenen Schutzbefohlenen reduziert werden.
- Der übergriffige Schutzbefohlene muss erleben, dass seine Macht ein Ende findet, sobald sich die Leitung einschaltet.
- Betroffene Eltern Minderjähriger auf Opfer- und Täterseite müssen einbezogen werden.
- Ausführliche Gespräche mit dem übergriffigen Schutzbefohlenen sind zu führen, auch wenn der betroffene Schutzbefohlene Vorrang hat. Der Übergriff muss genau benannt werden, um der übergriffigen Person die Verantwortung für ihre Handlung übergeben zu können. Im Gespräch muss zur Verhaltensänderung aufgefordert werden. Weitere Gespräche sollten dem Ziel dienen, die übergriffige Person zur Einsicht in ihr Fehlverhalten zu bewegen.
- Die Ablehnung darf nur auf die Übergriffssituation – das Verhalten – bezogen werden und nicht auf die übergriffige Person.
- Konsequenzen, Sanktionen und Maßnahmen müssen in einem inneren Zusammenhang mit dem übergriffigen Verhalten stehen.
- Das Opfer sexualisierter Gewalt erhält, je nach Fall, Unterstützung und psychosoziale Begleitung.
LEITFADEN ZUR MELDUNG BESONDERER VORKOMMNISSE
Das Erzbischöfliche Studienseminar St. Michael ist eine Einrichtung der Erzdiözese München und Freising. Als solche verpflichtet sie sich den Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß §45 SGB VIII zu gewährleisten.
Besondere Vorkommnisse werden deshalb der Regierung von Oberbayern (Heimaufsicht) und zugleich dem örtlich zuständigen Jugendamt Traunstein sowie dem jeweils für die betroffenen Minderjährigen zuständigen Jugendamt (belegendes Jugendamt) unverzüglich gemeldet.
Die folgenden Ausführungen stellen den Leitfaden zur Meldung besonderer Vorkommnisse entsprechend der Betriebserlaubnis nach §45 Abs. 2 SGB VIII für Kinder und Jugendliche in stationären und teilstationären Einrichtungen in Oberbayern dar. Dieser im Konzept des Studienseminars St. Michael fixierte Leitfaden wurde einem Formblatt der Regierung von Oberbayern mit Stand 29.10.2010 entnommen.
1. Erstmeldung
Die Erstmeldung erfolgt unverzüglich schriftlich per Fax oder E-Mail. Sie beinhaltet folgende Punkte:
- Was ist vorgefallen? Wann? Wo?
- Wer war beteiligt?
- Welche Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet
2. Stellungnahme
Eine Stellungnahme zu dem Vorkommnis erfolgt zeitnah, ausführlich und ebenfalls schriftlich. Dieser ist zu entnehmen:
- Vorgeschichte,
- Person (Namen und berufliche Qualifikation), laut Dienstplan, tatsächlich anwesend, am Vorfall beteiligt.
- Weitere am Vorfall Beteiligte und Beobachter.
- Maßnahmen, die das Personal sofort ergriffen hat.
- Information an den Träger und die Sorgeberechtigten.
- Erforderliche ärztliche Untersuchungen bzw. Behandlungen.
- Pädagogische und gegebenenfalls therapeutische Bearbeitung des Vorfalls mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
3. Weitere geplante Verfahrensschritte
In einem weiteren Schritt werden der Behörde weitere geplante Verfahrensschritte, die der Träger zusammen mit dem Personal ergreift, mitgeteilt. Hierunter fallen:
- Maßnahmen, die der Träger unmittelbar nach Kenntnisnahme des Vorfalls ergriffen hat und noch ergreifen wird.
- Konzeptionelle und/oder strukturelle Änderungen.
- Prüfung hinsichtlich der Erstattung einer Strafanzeige.
- Arbeits- und dienstrechtliche Maßnahmen.
Eine Meldung nach dem oben aufgeführten Leitfaden an das zuständige Jugendamt bzw. an die Heimaufsicht der Regierung von Oberbayern ist nicht nur hinsichtlich sexualisierter Übergriffe zu entrichten, sondern muss auch bei weiteren, im Kontext mit der Betreuung der Seminaristen stehenden, außerordentlichen Vorkommnissen erfolgen. Meldungspflichtige Beispiele sind zum Beispiel gröbere, gewalttätige Übergriffe zwischen Seminaristen untereinander, welche sich in ihrer Qualität wie auch Quantität vom normativen Jugendverhalten abweichend zeigen; gewalttätige Übergriffe im Interaktionsprozess zwischen Personal und Seminaristen; Drogenkonsum und –verkauf durch Seminaristen; Feuerwehr- und Polizeieinsätze; Suizidandrohungen wie auch Suizidversuche; selbstverletzendes Verhalten; und ähnliches.
VORGEHENSWEISE DES PERSONALS IM STUDIENSEMINAR ST. MICHAEL IN VERBINDUNG MIT DEM § 8a SGB VIII
Der Paragraph 8a des SGB VIII steht für den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Dieser Schutzauftrag betrifft nicht nur die Jugendämter, sondern alle Einrichtungen und Dienste, welche Leistungen in der Kinder- und Jugendarbeit erbringen – so auch das Jungeninternat Studienseminar St. Michael.
So ist es auch Aufgabe des Studienseminars bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung (eines von ihnen betreuten) Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, bei welcher die dem Internat bekannte insofern erfahrene Fachkraft des Traunsteiner Jugendamtes beratend hinzugezogen wird – zuzüglich der/des Erziehungsberechtigten sowie das Kind bzw. der Jugendliche selbst.
ANSPRECHPARTNER BEI GEWALTVORFÄLLEN
a) Ansprechpartner im Erzbischöflichen Studienseminar St. Michael:
- Präventions- und Missbrauchsbeauftragter am Studienseminar St. Michael ist derzeit Präfekt Simon Ströber.
- Die Seminarleitung verweist auch auf die Vertrauenspersonen an den von Seminaristen besuchten Schulen (z.B. Verbindungslehrer/-in, Schulleiter/-in, Klassenlehrer/-in, usw.).
b) Ansprechpartner des Erzbistums München und Freising: Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch
- Lisa Dolatschko-Ajjur
Stabsstellenleiterin
Pädagogin M.A.
Tel. 0160 – 96346560
E-Mail: LDolatschkoAjjur@eomuc.de - Christine Stermoljan
Stabsstellenleiterin
Dipl. Sozialpädagogin
Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin
Tel: 0170 – 2245602
E-Mail: CStermoljan@eomuc.de
c) Ansprechpartner der Erzdiözese München und Freising bei Missbrauchsverdacht
Als „Bischöfliche Beauftragte der Erzdiözese München und Freising für die Prüfung von Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst“ wurde als externer Rechtsanwälte ernannt:
- Dipl. Psych. Kirstin Dawin
St. Emmeramweg 39
85774 Unterföhring
Tel: 089/20041763
Mail: KDawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de
- Dr. Martin Miebach, Rechtsanwalt
Tengstraße 27/III
80333 München
Tel: 089/212147-0
Fax: 089/212147-260
E-Mail: MMiebach@missbrauchsbeauftragte-muc.de
- Dipl.-Sozialpäd. Ulrike Leimig
Postfach 42
82441 Ohlstadt
Tel.: 08841/6 76 99 19
Mobil: 0160/ 857 41 06
E-Mail: ULeimig@missbrauchsbeauftragte-muc.de
d) Ansprechpartner des Jugendamts Traunstein
Für den Kontakt mit den Behörden vor Ort wurden vom Landkreis Traunstein – Amt für Kinder, Jugend und Familie – wurden, auf Antrag des Studienseminars, folgende Personen als insoweit erfahrene Fachkräfte benannt:
- Angelina Nedin
Rosenheimer Straße 9
83278 Traunstein
Tel: 0861/58-578
Fax: +49 0861 58-9578
E-Mail: Angelina.Nedin@traunstein.bayern
- Birgit Schlachtbauer
Rosenheimer Straße 9
83278 Traunstein
Tel: 0861/58-203
Fax: +49 0861 58-9203
E-Mail: Schlachtbauer@traunstein.bayern
Beratungsstellen
- AMYNA e.V.
Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch
Mariahilfplatz 9/2. Stock
81541 München
fon: 089/8905745-100
mail: info@amyna.de - Hotline für Opfer sexualisierter Gewalt: Tel: 0800/120 1000
- N.I.N.A. – Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen
Telefonische Beratung und Beratung per Email
Sprechzeiten: Mo, 9 bis 12 Uhr und Do, 13 bis 17 Uhr
Tel: 01805/12 34 65
E-Mail: mail@nina-info.de
www.nina-info.de
- „Nummer gegen Kummer“
Mädchen und Jungen können sich an das Kinder- und Jugendtelefon
„Nummer gegen Kummer“ wenden: Nummer gegen Kummer: 116 111 (kostenfrei und anonym)
Sprechzeiten: Mo bis Sa: 14 bis 20 Uhr
www.nummergegenkummer.de
- Tauwetter - Anlaufstelle für Männer, die als Junge sexuell missbraucht wurden
Hilfe und Unterstützung für erwachsene Betroffene, Berlin
Tel: 030/693 80 07
E-Mail: beratung@tauwetter.de
- Kinderschutzportal
Kontakt- und Informationsstelle zur schulischen Prävention von sexueller Gewalt
www.schulische-praevention.de
- Kinderschutz-Zentrum München
Tel: 089/55 53 56
www.kinderschutzbund-muenchen-de/fachleute
- Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Bayern e.V.
Tel: 089/92 00 89-0
info@kinderschutzbund-bayern.de
- Landratsamt Traunstein - Amt für Kinder, Jugend und Familie in Traunstein
Tel: 08 61/58-431
- Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche – Caritas-Zentrum
Tel: 0861/7087940
- Die ARCHE – Suizidverhütung und Hilfe in Lebenskrisen
Tel: 089/334041
BESCHWERDEWEGE IM STUDIENSEMINAR
Unsere Einrichtung achtet das Recht auf Beschwerde seitens der Internatsschüler. Neben dem oben beschriebenen Krisenleitfaden gibt es im Studienseminar folgende Beschwerdewege:
- Ein Seminarist fühlt sich ungerecht behandelt von einem Internatsschüler.
Beschwerdeweg: Er meldet sein Anliegen der/dem für ihn zuständigen PräfektenIn (oder über Gruppensprecher der/dem PräfektenIn). - Ein Seminarist fühlt sich ungerecht behandelt von einer/einem Hausangestellten
Beschwerdeweg: Er meldet sein Anliegen der/dem PräfektenIn oder Seminardirektor. - Ein Seminarist fühlt sich ungerecht behandelt von einer/einem PräfektenIn
Beschwerdeweg: Er meldet sein Anliegen dem Seminardirektor.
- Ein Seminarist fühlt sich ungerecht behandelt vom Seminardirektor
Beschwerdeweg: Er meldet sein Anliegen der zuständigen Ressortleiterin Bildung vom Erzbischöflichen Ordinariat oder dem Jugendamt oder der Heimaufsicht der Regierung von Oberbayern.
Jederzeit hat der Seminarist das Recht, sich bei einer Beschwerde an die/den hausinternen VertrauenspräfektenIn zu wenden und sich von ihr/ihm unterstützen zu lassen oder sich direkt an die Heimaufsicht der Regierung von Oberbayern zu wenden.
BESCHWERDEWEGE UND -MANAGEMENT IM STUDIENSEMINAR (GRAFIK):
Wo Menschen zusammenleben, können Konflikte zwischen Einzelnen und Gruppen auftreten. Unser Haus achtet das Recht auf Beschwerde seitens der Internatsschüler.
Sollte es nicht möglich sein, einen Konflikt auf gleicher Ebene zu bereinigen, so hat der Seminarist folgende Möglichkeiten: